Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Glaswarenfabrik Karl Hecht GmbH & Co KG, 97647 Sondheim v. d. Rhön
Amtsgericht Schweinfurt HRA 8063
Persönlich haftende Gesellschaft: Hecht GmbH Amtsgericht Schweinfurt HRB 1160
Geschäftsführer: Karl-Heinz Hecht und Thomas Diepholtz
Mit dem Erscheinen eines neuen Kataloges / einer neuen Preisliste verlieren vorherige Ausgaben
ihre Gültigkeit.
1. Preise enthalten keine Verpackungskosten und gelten ab Fabrik freibleibend und vorbehaltlich etwaiger Änderungen.
Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gütigen Preisen. Zahlung hat spesenfrei zum vollen
Rechnungswert netto Kasse zu erfolgen, Kursschwankungen gehen zu Lasten des Käufers.
2. Nachträgliche Richtigstellung von Irrtümern in Preislisten, Rechnungen, Angeboten, Proforma-Rechnungen
und Telefongesprächen etc. behalten wir uns vor.
3. Verpackung erfolgt sorgfältigst, so dass für Transportgefahren und Schäden, Manko und Bruch kein Ersatz geleistet
werden kann. Die Sendungen innerhalb Deutschlands (außer Abholer) werden durch uns gegen Bruch und
die üblichen Transportrisiken versichert und die Gebühr dafür berechnet.
Allgemein gehen sämtliche Risiken einschließlich des Transportes etc. zu Lasten des Käufers.
Bei Anlieferung sind dem Fahrer Hilfskräfte zu stellen und sofortige Warenübernahme zu ermöglichen.
4. Beanstandungen sind (auch bei versicherten Sendungen) bei Post- oder Frachtversand binnen 3 Tagen nach
Eintreffen der Waren am Bestimmungsort - schriftlich - unter Beibringung einer Tatbestandsaufnahme des Anlieferers
sofort dem Überbringer der Waren bzw. unmittelbar nach Warenanlieferung mitzuteilen. Später eingehende
Reklamationen können nicht überprüft bzw. anerkannt werden.
Eine evt!. Gewährleistung unsererseits erstreckt sich lediglich auf Ersatzlieferung für Waren, die nachweisbar
von uns mit Fabrikfehlern geliefert wurden oder auf Rücknahme solcher Waren zur Gutschrift, nicht auf
weitergehende Ansprüche.
Sonderanfertigungen werden auf Wunsch vorgenommen, können aber nicht zurückgenommen werden.
Für nicht selbst hergestellte Materialien und Gegenstände bzw. Rohstoffe etc. gilt die Gewährleistung unseres
Vorlieferanten. Warenrücksendungen dürfen nur mit unserer vorherigen Zustimmung erfolgen. Dabei behalten wir
uns vor, die Gutschriften hierfür um die für den zusätzlichen Arbeitsaufwand entstehenden Kosten zu reduzieren.
Retouren sind spesenfrei zurückzugeben. Eventueller Transportbruch geht zu Lasten des Kunden. Eine sofortige
Kürzung des Rechnungsbetrages bitten wir in keinem Falle vorzunehmen.
5. Alle Waren unterliegen den technisch nicht vermeidbaren Toleranzen, insbesondere hinsichtlich Abmessungen,
Inhalt, Farbe, Formgebung, Stückzahl etc. (speziell bei Sonderanfertigungen).
Muster bzw. Reparaturen bitten wir aus hygienischen Gründen und zur Vermeidung von Infektionsgefahr nur in
sorgfältig gereinigtem Zustand einzusenden. Für eingesandte Muster, Zeichnungen oder sonstige Bestellunterlagen
kann keine Haftung übernommen werden. Allgemein behalten wir uns Konstruktionsänderungen, sowie
Abweichungen von unseren oder eingesandten Abbildungen vor. Die Angabe eines Artikels in unserem Katalog
verpflichtet uns nicht zur Lieferung; besonders auch von Kleinmengen, die keine rationelle Serienfertigung
gestatten. Änderungen in der Ausführung, Verpackungsart etc. - der im Katalog beschriebenen Artikel - behalten
wir uns vor.
6. Liefertermine versuchen wir möglichst einzuhalten, können aber keine Verbindlichkeit übernehmen.
7. Unsere Vertreter sind nicht berechtigt Zahlungen für uns entgegenzunehmen, sofern sie nicht eine schriftliche
Vollmacht zum Inkasso vorzeigen können.
8. Unbekannte Besteller bitten wir um Referenzaufgabe; Nachnahmesendungen bzw. Lieferung gegen Vorauszahlung
behalten wir uns vor.
9. Zahlungsverzug und das Bekanntwerden von Einzelheiten, die die Bonität zweifelhaft erscheinen lassen,
berechtigen uns von allen Lieferungsverpflichtungen gegenüber diesem Abnehmer zurückzutreten.
Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, vom Rechnungsbetrag die banküblichen Zinsen zu erheben.
10. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir machen auch Eigentumsvorbehalte
geltend, wenn Zahlungsrückstände aus anderen Rechnungen vorhanden sind.
11. Höhere Gewalt (Kriege, Streiks, Unruhen, Fabrikationsstörungen, unvorhergesehene Maßnahmen und Eingriffe
des Staates usw.) entbinden uns von allen Lieferungsverpflichtungen, auch wenn Auslieferung zugesagt bzw.
zum Teil schon erfolgt ist. Lieferungsmöglichkeit allgemein vorbehalten.
12. Für Aufträge zur direkten Lieferung an den Endverbraucher gewähren wir die Hälfte der üblichen Händlerrabatte,
ebenso für Kleinsendungen.
13. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Sondheim v. d. Rhön und nicht der Wohnort des Käufers.
14. Gerichtsstand ist Bad Neustadt a. d. Saale, Zweigstelle Mellrichstadt. Streitigkeiten sind ausschließlich nach
deutschem Recht zu beurteilen. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes sind ausgeschlossen.
15. Alle eingehenden Aufträge gelten auf Grund vorstehender Bedingungen erteilt. Sind oder werden einzelne
Bestimmungen dieser Bedingungen rechtsunwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen
im ganzen nicht berührt.
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